Urlaubstipps
Warnung: Die vorgestellten Regelungen sind wie alles Menschenwerk vergänglich und unterliegen der Veränderung. Was hier steht gilt nach Willis Informationen 2004, aber das kann sich ganz schnell ändern. Im Zweifel immer sauber bleiben oder vorher an kompetenten Stellen wie Verkehrsclub, Konsulat etc. nachfragen. Haftung übernehme ich keine, alles ist ohne Gewähr und draußen gibt's nur Kännchen.
Verkehrsregeln
In Belgien sind auf Autobahnen nur 120 km/h erlaubt. Wird man mit 161 km/h erwischt so kostet das sofort 300 Euro. Vor Gericht ist die Angelegenheit noch steigerungsfähig. Der Tritt aufs Gas kann dann bis zu 2750 Euro kosten
Deutschland: §50 der StVO (Strassenverkehrsordnung) verbeitet das Radfahren auf der Insel Helgoland.
Europäische Union: Als Nationalitätskennzeichen reicht das kleine Länderkürzel auf den blauen EU-Nummerschildern. Für Nicht EU-Staaten wie beispielsweise die Schweiz ist das große ovale D immer noch vorgeschrieben. Auch für die neuen EU-Staaten wird empfohlen das alte ovale Nationalitätskennzeichen zu verwenden.
Finnland: Die Strafe für zu schnelles Fahren richtet sich nach dem Jahreseinkommen.
Frankreich: Bei Nässe runter vom Gas. Auf Landstraßen ist dann nur noch 80 und auf Autobahnen 110 erlaubt. An Bordsteinen mit gelber Linie herrscht Parkverbot. In Frankreich Wein trinken ist ok, dannach Autofahren kann teuer werden. Wer mit 0,5-0,79 Promille Alkohol im Blut erwischt wird zahlt 750 Euro. Wer mit 0,8 Promillevon der Polizei angehalten wird, hätte den Wein mal besser nur gekauft. Denn ab 0,8 Promille sind 4500 Euro fällig.In Frankreich dürfen Führerscheinneulinge (das ist man zwei Jahre lang nachdem man den Führerschein gemacht hat) außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens mit Tempo 80 und auf Autobahnen mit 110 km/h fahren. Ansonsten ist auf Landstraßen 90 und auf Autobahnen 130 die Höchstgeschwindigkeit.
Italien: Tagsüber muss man auf Autobahnen und außerhalb der Ortschaften mit Abblendlicht fahren. Wer außerhalb von Ortschaften Pannenhilfe leistet oder wegen eines Notfalls aussteigt muss man eine fluoreszierende Warnweste tragen.
Österreich: Wer ohne "Pikerl" (der Aufkleber, der beweist, dass man die Autobahnmaut gezahlt hat) erwischt wird, zahlt zwischen 400 und 4.000 Euro.
Polen: Parken im Dunkeln nur mit Standlicht. Gurtpflicht auf allen Sitzen. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,2 Promille.
Portugal: Wer seinen Führerschein noch kein volles Jahr besitzt, darf auf Landstraßen (außerorts) und Autobahnen nur 90 fahren.
Skandinavien: Tagsüber muss man mit Abblendlicht fahren. Zuviel Alkohol im Blut kann bis zu eineinhalb Monatsgehälter kosten.
Spanien: Abschleppen mit Privatfahrzeugen ist verboten.
Tschechien hat eine 0-Promille-Grenze.
Ungarn: Außerhalb bewohnter Gebiete bzw. Ortschaften muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille.
Immer noch wird empfohlen die Grüne Karte mitzunehmen. Die grüne Versicherungskarte, gibt es kostenlos bei der Autoversicherung und weist die korrekte Haftpflichtdeckung aus.
Wer nur Teilkasko hat kann versuchen einen temporäre Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Russland, Weißrussland und der Ukraine: Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahren besitzt muss sich an eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h halten.
Verkehrsverstöße im Ausland werden in Deutschland nicht verfolgt. Ausnahme ist Österreich. Aber die anderen Länder speichen natürlich auch die Daten der Täter. Wer also wiederkommen will sollte das berücksichtigen. Da die Bundesrepublik nicht die Kohle für ausländische Behörden eintreibt wird gleich vor Ort kassiert und die Urlaubskasse reduziert. Der ADAC rät die Geldstrafen im Ausland sofort zu zahlen, denn es könnte sonst sein, dass man seinen Urlaub wegen Führerscheinentzug oder Fahrzeugstillegung verlängern darf. In Spanien gibt es für Sofortzahler Rabatt.
Fototipps für die Ausflüge
Die Kamera mit beiden Händen halten. Eine Hand umgreift die Kamera, die andere Hand stützt das Objektiv von unten.
Die Arme an den Körper anlegen. Diese Armhaltung gibt eine zusätzliche Stütze für die Arme.
Ran ans Motiv! Nah rangehen an das was man zeigen will. Das Motiv soll das Bild ausfüllen. Die lieben Kleinen vorm Brunnen vor der Burg erkennt nachher keiner mehr.
Symmetrie muss nicht immer sein. Der Horizont in der Mitte wirkt langweilig. Besser das Bild in drei Teile teilen.
Im Zoos oder Aquarien: Nicht frontal aufs Glas fotografieren, sondern im 45-Grad-Winkel zum Motiv. Das Blitzlicht wird vom Glas weg und nicht in die Kamera reflektiert.
Ins Objektiv einfallende Sonnenstrahlen abschirmen oder vermeiden.
Bei Personenaufnahmen im Gegenlicht das Blitzlicht zuschalten, die Person wird dadurch aufgehellt.
Auch mal ein Stativ benutzen. Inzwischen gibt es auch kleine handliche, die hinreichend vor der blödesten Verwacklung schützen.
Die anderen Verkehrsregeln
Körperflüssigkeitenaustauschende Sandkastenspiele sprich: Sex am Stand- haben immer und überall Konsequenzen, wenn man erwischt wird. Auch in Deutschland. Bei uns heisst das: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 183a des Strafgesetzbuches
Bulgarien ist richtig günstig: Es gibt nur eine mündliche Verwarnung.
Dominikanische Republik: Die Geldstrafe ist richtig günstig: 5 bis 50 Pesos (0,30 bis 2,90 Euro). Die dazugehörige Haftstrafe ist allerdings 3 Monate bis 2 Jahre.
Florida: Gefängnis oder Bußgeld, je nach Polizeiermessen. Und US-Polizisten sind da nicht zimperlich.
Italien: 30 bis 300 Euro Geldstrafe und 3 bis 24 Monate Haft
Kalifornien: Haft von einem Tag bis zu 6 Monaten. Also wie bei Baywatch: Nur gucken und die Badeklameotten schön anlassen
Kroatien: 25 bis 150 Euro bzw. bis zu 30 Tagen Haft.
Portugal: bis zu 120 Tagessätze Geldstrafe bzw. bis zu einem Jahr Haft
Spanien: 5 bis 78.000 Euro Geldstrafe.
Türkei: 50 bis 200 Euro, auch 15 Tage bis 2 Monate Haft.