Menschenrechte

Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Denn an diesem Tag wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.

Menschenrechte in der Geschichte

Der griechische Historiker Herodot beschreibt den Perserkönig Kyros II. als religiös und kulturell tolerant gegenüber eroberten Völkern. Eine Erklärung Kyros' aus dem Jahr 539 v. Chr. wird als die erste Charta der Menschenrechte betrachtet:
„Ich, Kyros, König der Könige...
gewährte allen Einwohnern die Freiheit
ihre eigenen Götter zu verehren!
Ich verbot Häuser zu zerstören und
die Bewohner zu berauben...ich rief
die Bewohner dieser Gebiete zurück und
ließ ihre zerstörten Häuser wieder aufbauen...
Frieden und Ruhe brachte ich allen Menschen.“

1215 wird in England die „Magna Charta Libertatum“ (kurz „Magna Charta“, auf deutsch: großer Freibrief) beschlossen. König Johann I. musste seinen Adeligen und der Kirche zahlreiche Rechte zugestehen. Damit schützt die Charta nicht unbedingt die Menschenrechte, aber ist ein Meilenstein der (englischen) Verfassungsgeschichte gegen königliche Willkür. König Johann kennt man besser als „Prinz John“ aus der Robin Hood-Sage. Er ist der Bruder König Richard (Löwenherz) und hieß damals, weil er nur wenig Besitz erbte, spöttisch Johann Ohneland, bzw. Jean Sans-Terre oder John Lackland.

1225 erhielt die Magna Charta unter Heinrich III. ihre endgültige Fassung. Sie war immer noch ein Dokument, das die Verhältnisse zwischen König, Adel und Klerus regelt. Aber es gab auch Regeln Schutz der Bauern, der Kaufleute und Rechtsschutzgarantie für Freie. Allerdings gab es nicht besonders viele „Freie“.
1628 gewährte der englischen König Karl I. mit der „Petition of Right“ weitere Rechte: Das Parlament muss Steuern zustimmen, man darf nicht ohne Grund verhaftet werden und man hat das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. 1628 wurde auch die Rechtsschutzgarantie für alle Freien von 1225 wieder entdeckt. Dieses Recht wurde ab da Vorbild für den Schutz der Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlicher Willkür.

Die später kommenden englischen Schritte in Richtung Menschenrechte sind natürlich nicht vom Himmel gefallen, es gab diverse Philosophen im Lande. So verfasste Thomas Hobbes die Theorie „der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“ (lat: „homo homini lupus“ – unter Kennern auch mal gerne HHL abgekürzt). Kurz: Jeder ist von Natur aus souverän und fei, aber jeder hat einen Selbsterhaltungstrieb, der auch vor anderen Menschen nicht halt macht. Damit es also nicht zum Krieg aller gegen alle kommt, geben die Menschen einige ihrer Rechte an den Staat, der dann das Zusammenleben regeln kann. (Theorie vom „Staatsvertrag“ ist das Stichwort, dass man mit Thomas Hobbes verbinden sollte.)

1679 wurde in England die „Habeas Corpus“-Akte beschlossen. Darin wurden nochmals die Rechte von Gefangenen gesichert. Es wurden ältere englische Rechtsnormen nochmal festgezurrt: Jeder Angeklagte muss innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt werden und kein Einwohner Englands sollte zur Inhaftierung außer Landes gebracht werden dürfen. Der Begriff „Habeas Corpus“ ist lateinisch für „du sollst den Körper haben“ und stand früher in mittelalterlichen Haftbefehlen.

1689 wurde in England die Bill of Rights gegen Katholizismus und Absolutismus beschlossen. Auch wurde parlamentarische Redefreiheit garantiert, und das Parlament bekam ein Mitspracherecht bei der Einrichtung eines stehenden Heeres.

Der englische Philosoph John Locke widerlegt in seinen Schriften ab 1690 das göttliche Recht königlicher Herrschaft. Er erklärt Gleichheit, Freiheit und Recht auf Unverletzlichkeit von Person und Eigentum zu obersten Gütern des Rechts, die aber von Natur aus (im Naturzustand) nicht sicher sind, weswegen es eines Staates bedarf. Mit John Locke ist die Forderung nach Trennung von Exekutive (Regierung) und Legislative (Gesetzgeber, bei uns das Parlament) verbunden. Ideen John Lockes finden sich in der US-Verfasung wieder. Das Stichwort für John Locke ist also „Gewaltenteilung“.

1748 veröffentlicht der Franzose Charles de Montesquieu „De l'esprit des lois“ („Vom Geist der Gesetze“). Er schlägt neben der Trennung von Exekutive und Legislative auch die Abtrennung der Judikative (Rechtsprechung) vor. Auch De l'esprit des lois“beeinflusste die US-Verfassung. Stichwort für Charles de Montesquieu ist also „unabhängige Gerichtsbarkeit“.

Rousseau spricht auch als erster von Menschenrechten, die bei ihm auf der Freiheit basieren. Da alle von Natur aus frei sind sollen alle Menschen auch im Staat frei bleiben. 1762 präsentiert der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau das Konzept vom „Volonté générale“ - dem allgemeinen Willen und dem „Volonté de tous“ - dem Willen aller. Diese beiden sind nicht identisch. Der „Volonté générale“ verbindet alle am Gemeinwohl interessierten Mitglieder einer staatlichen Gemeinschaft, der „Volonté de tous“ ist einfach die Summe aller Einzelwillen in einem Staat. Stichworte für Rousseau sind Gesellschaftsvertrag (so heißt auch das Buch in dem er den „Volonté générale“ vorstellt) und Menschenrechte.

1776 beschloss in Amerika der Konvent von Virginia die „Virginia Declaration of Rights“. Sie war die Vorlage für die spätere Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten und die US-amerikanische Bill of Rights. Am 4. Juli 1776 erklären die britischen Kolonien in Nordamerika ihre Unabhängigkeit und bilden die Vereinigten Staaten von Amerika.

1787 beschließt der Verfassungskonvent in Philadelphia die amerikanische Verfassung mit den Hauptelementen Gewaltenteilung, Volkssouveränität und Bundesstaaten.

1789 kommt es zur Französischen Revolution und zur „Déclaration des droits de l'homme et du citoyen“ (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte).

1791 wird die US-Verfassung mit der amerikanischen Bill of Rights um 10 Verfassungszusätze (Amendments) erweitert. Aktuell ist der fünfte Verfasssungszusatz besonders interessant:

„Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht. Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oder bei der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichem Notstand im aktiven Dienst stehen. Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebens gebracht werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke eingezogen werden.“ (aus der Wikipedia)

Denn gerade „Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden.“ (engl.: [No person] shall be compelled in any criminal case to be a witness against himself, nor be deprived of life, liberty, or property, without due process of law“) enthält implizit (also in der Schlussfolgerung) ein Folterverbot. Denn wenn ich mich nicht selbst belasten muss, und mich auch keiner dazu zwingen darf, dann ist das absolut – egal mit welchen Mitteln man einen zum Reden bringen will. Und auch darf das Schweigen nicht als Geständnis gewertet werden.

1989 wurde von den Vereinten Nationen auch eine UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Kinder sind im Sinne dieser Konvention alle Menschen bis sie 18 Jahre alt sind.

Nach dieser haben Kinder in 54 Artikeln noch besondere Rechte wie Gleichheit, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit, Freie Meinungsäußerung, Information und Gehör, Gewaltfreie Erziehung, Schutz im Krieg und auf der Flucht, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, Elterliche Fürsorge und Betreuung bei Behinderung.
Die Kinderrechtskonvention wurde inzwischen von allen Staaten außer den USA und Somalia ratifiziert. Bei Somalia scheint es Schwierigkeiten zu geben, weil Somalia zur Zeit nicht richtig regiert werden kann, beispielsweise amtieren Regierung und Parlament im Exil und im Land herrschen verschiedene sich bekämpfende Parteien. Die Anführer nennt man neudeutsch „Warlords“.

Die USA haben Teile der Kinderrechtskonvention ratifiziert, so beispielsweise den Schutz vor sexueller Ausbeutung und die Teile gegen Kindersoldaten, andere Teile sind von der Regierung unterschrieben, aber noch nicht vom Kongress bestätigt. Es gibt in den sehr föderal organisierten USA so wie es aussieht Kompetenzprobleme zwischen der Bundesregierung in Washington und den Bundesstaaten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948

Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.


Artikel 16
1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


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