Das Grundgesetz

 

 

Wenn sich einige fragten warum am 24. Mai geflaggt war: Am 24.5.1949 trat das Grundgesetz in Kraft.

Ein Grundgesetz ist traditionell ein verfassungsrechtlich bedeutsames Gesetz, aber keine Verfassung.

So gab es zuvor Reichsgrundgesetze wie Fürstenprivilegien, Goldene Bulle, Ewiger Landfriede und Westfälischer Frieden

Bei den Fürstenprivilegien überließ Kaiser Friedrich II.1220 weltlichen und geistlichen Fürsten Regalienrechte wie Münz-, Markt- und Zollrecht.

Mit der Goldenen Bulle 1356 wurden die sieben Kurfürsten mit verschiedenen Privilegien ausgestattet und als Wähler des deutschen Königs bestätigt.

Der Ewige Landfriede schaffte 1495 das mittelalterliche Fehderecht ab.

Der Westfälische Friede beendete den 30jährigen Krieg und regelte territoriale und landeshoheitliche Fragen der deutschen Reichsstände.

Mit dem Begriff "Grundgesetz" sollte 1949 der provisorischen Charakter dieser Verfassung für die von den westlichen Siegermächten besetzte Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden.

1948 beschlossen die Westmächte, vor dem Hintergrund des Kalten Krieges, einen westdeutschen Staat zu gründen, da ein einheitliches (westlich orientiertes) Deutschland mit der Sowjetunion nicht zu machen schien. (Vom 24.6.1948 bis 12.5.1949 war übrigens die Berlin Blockade durch die UdSSR, die eine Einigung der Siegermächte bestimmt nicht erleichterte)

Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wurden am 1.Juli 1948 von den Teilnehmern der Londoner Sechsmächtekonferenz aufgefordert, eine Verfassunggebende Nationalversammlung einzuberufen.

Die Ministerpräsidenten wollten die die West-Ost-Spaltung aber nicht vertiefen und sprachen sich für ein staatliches Provisorium aus.

Inzwischen wissen wir: "Nichts hält so gut wie ein Provisorium" ;-), die provisorische BRD gibt es seit 1949, die DDR mit eigener Verfassung ging 1990 in der BRD auf.

So verwarfen sie auch den Begriff "Verfassung".

Der Hamburger Bürgermeister Max Brauer schlug statt dessen ein "Grundgesetz" vor.

So richtig Vertrauen in das Volk hatten die Ministerpräsidenten nicht. Sie beschlossen, dass ein Parlamentarischer Rat anstelle einer gewählten Versammlung das Grundgesetz erarbeiten sollte. Und die Mitglieder des Rates wurden auch nicht gewählt, sondern von den Mitgliedern der Landtage ausgewählt.

Und um ganz sicher zu gehen wurde auch keine Volksabstimmung (wer weiss wie das ausgeht, das Volk hatte ja auch mal Hitler gewählt - damals vor 12 Jahren) über das Grundgesetz durchgeführt, die Länderparlamente sollten das Grundgesetz ratifizieren.

Der Entwurf des Grundgesetzes stammte von einem Verfassungskonvent der im August 1948 in Verfassungsentwurf Herrenchiemsee tagte.

Am 1.September 1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65 Mitgliedern zusammen und beriet den Entwurf.

Präsident des Parlamentarischen Rates wurde Konrad Adenauer von der CDU. Hauptausschuss-Vorsitzender wurde der Tübinger Professor für Völkerrecht Carlo Schmid von der SPD.

Adenauer war von 1917 bis 1933 Kölner Oberbürgermeister und von 1920 bis 1933 Präsident des Preußischen Staatsrates. 1946 wurde er CDU-Vorsitzender der britischen Zone.

Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.

Falls einem die Daten von Beginn und Ende der Beratungen irgendwie bekannt vorkommen, richtig, am 1. September 1939 begann der deutsche Angriff auf Polen und am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland.

Gegen das Grundgesetz stimmten im Parlamentarischen Rat die KPD, der Deutsche Partei und das Zentrums und sechs der acht CSU-Abgeordneten.

Alle Landtage außer dem bayerischen stimmten dem Grundgesetz zu. Bayern fand das GG zu zentralistisch. Dann stimmten noch die drei Militärgouverneure zu und am 23. Mai 1949 wurde das GG verkündet um am 24.5. in Kraft zu treten.

Das GG trat aber mit einigen Einschränkungen in Kraft, denn die allierten Westmächte hatten ein Besatzungsstatut ausgearbeitet.

Mit dem Statut behielten sich die Westmächte "einige" Zuständigkeiten vor, u.a. für Industrie, zivile Luftfahrt, auswärtige Angelegenheiten etc. Und für den Fall das was mit der Demokratie in Deutschland nicht klappt hatten sie das Recht die "Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland unumgänglich ist".

Das Besatzungsstatut wurde am 5. Mai 1955 mit den Pariser Verträgen vollständig aufgehoben.

Die Pariser Verträge regelten u.a. die Beendigung des Besatzungsregimes, den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO.

Die Pariser Verträge wurden wiedrum 1990 vom Zwei-plus-vier-Vertrag abgelöst. Der Zwei-plus-vier-Vertrag regelte die volle Souveränität Deutschlands und legte die Grenzen Deutschlands unter Verzicht auf Gebietsansprüche fest. Weiterhin verzichtete Deutschland auf atomare, chemische und biologische Waffen und begrenzt seine Armee auf 370 000 Mann.

Laut Artikel 146 verliert das GG seine Gültigkeit "an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.".

Nicht dass das GG eine schlechter Verfassungsersatz ist, aber der Artikel 146 lässt schliessen, dass eine vom Volk beschlossene Verfassung doch irgendwie vorgesehen ist. Aber Demokratie ist ja so unsicher im Ergebnis.

 


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