DiÄten

Den Politikern in die Börse geschaut...

Unsere Bundestags- und Landtagsabgeordneten sind ins Gerede gekommen. Ihre Parlamentsarbeit ist in der Regel ein Vollzeitjob. Aber einige haben trotzdem soviel Zeit, dass sie noch einen zweiten bezahlten Job erledigen können. Geheim sind diese Tätigkeiten nicht wirklich, meistens stehen sie in den Handbüchern der Parlamenten.

Was diesen Nebentätigkeiten aber nun einen Beigeschmack gibt, ist die Frage, ob ein Parlamentsmitglied tatsächlich dafür arbeitet? Denn wenn man von jemanden Geld in der Höhe eines Monatseinkommens bekommt und dafür nicht arbeiten muss, dann hat das ganz schnell einen Hauch von Korruption.

Bundestagsabgeordnete müssen den Bundestags-Präsidenten informieren, wenn ihre Einkünfte 3000 Euro im Monat oder 18.000 Euro im Jahr überschreiten. Der Bundestagspräsident ist in dem Fall als Behörde zu betrachten und die plaudert nichts aus.
Angebende Abgeordnete in anderen Ländern

In Großbritannien müssen Abgeordnete recht viel veröffentlichen: Nebentätigkeiten, die mehr als Pfund (787 Euro) pro Jahr bringen, alle Spenden über 1000 Pfund, Geschenke über 550 Pfund, Immobilien- und Aktienbesitz ab einem Wert von 55.000 Pfund - und Aktien, die dem Partner oder den nicht mündigen Kindern gehören. Im Parlament müssen sie in Fällen eines persönlichen oder beruflichen Interesses wörtlich „I declare an interest“ vor ihrer Rede sagen. Selbst Abgeordnetenmitarbeiter und Parlamentsjournalisten müssen ihre Nebentätigkeiten angeben.
In den USA müssenKongressabgeordnete und Senatoren, ihre Ehepartner und Kinder alle Einkünfte, Honorare und Schulden offen legen, ebenso Reisen, Unterkünfte oder Mahlzeiten, die sie nicht selbst bezahlt haben. Absprachen mit dem Arbeitgeber über Beurlaubung oder Gehaltsfortzahlung sind auch anzugeben. Einmal im Jahr werden die Angaben veröffentlicht. Ein Beruf neben dem Mandat ist erlaubt, solange das Einkommen einen bestimmten Prozentsatz der Diäten nicht überschreitet.

In Schweden kann jeder Bürger das Steuerregister jeden Bürgers anschauen.
In Estland müssen Abgeordnete und Amtsträger über Immobilienbesitz, Aktien, Wertpapiere, Dividenden, Bankkonten, versteuerbares Einkommen und Schulden informieren. Diese Erklärung erfolgt einmal im Jahr und wird vom Parlament kontrolliert. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten ist estnischen Parlamentariern untersagt.

In Italien müssen alle Parlamentarier ihre Nebeneinkünfte, Steuererklärungen und Vermögennsverhältnisse veröffentlichen.
In Spanien ist für Abgeordnete jede andere bezahlte Aktivität untersagt. Wenn Abgeordnete für Firmen arbeiten, müssen diese im "Register des Interesses" veröffentlichen.

In Finnland kann jeder Bürger im Finanzamt nachlesen, wie viel sein Nachbar der Abgeordnete verdient.
In den Niederlanden wird ein Zuverdienst komplett auf die Diäten angerechnet. In Belgien gibt es Abzüge, wenn die Nebeneinkünfte die Hälfte der Diäten überschreiten.Was verdient ein Bundestagsabgeordneter

Verdienen unsere Abgeordneten jetzt so wenig, dass sie einen Nebenjob unbedingt brauchen? Nein. Bundestagsabgeodtneter ist ein Vollzeitjob. Das hat das Bundesverfassungsgericht in den 1970er Jahren festgestellt. Daher haben sie Anspruch auf ein vernünftiges Gehalt. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten orientieren sich an der Bezahlung eines Richters am Obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) und betragen 7009 Euro monatlich.

Zu den Diäten kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 3551 Euro im Monat hinzu,
Mit der Pauschale kann man beispielsweise Mitarbeiter oder ein Büro bezahlen. Die Pauschale wird ohne Nachweise ausbezahlt. Man könnte sie also auch einfach behalten.

Für Bundestagsabgeordnete ist die Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel (beispielsweise Fahrten mit der Deutschen Bahn) frei.
Und dann gibt es Zuschüsse im Krankheits-, Geburts- oder Todesfall.

Verlässt man den Bundestag so hat man für jedes Mitgliedsjahr Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt 7009 Euro und wird für maximal 18 Monate bezahlt.

Nach achtjähriger Parlamentsmitgliedschaft, dh. Man muss zwei volle Legislaturperioden durchhalten, erhält ein Abgeordneter mit dem 65. Lebensjahr eine monatliche Pension von 1682 Euro. Mit jedem weiteren Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag entsteht der Pensionsanspruch ein Jahr früher, Aber vor seinem 55. Geburtstag gibt's keinen Pension.

Schafft man es 9 bis 23 Jahre Bundestagsabgeordneter zu sein, dann erhöht sich die Pension um drei Prozent pro Jahr auf maximal 69 Prozent der Diäten. (Abgeordnete, die bereits vor Dezember 1995 im Bundestag waren, können eine andere Regelung in Anspruch nehmen.)
Das Jahresgehalt des Bundeskanzlers beträgt rund 220.000 Euro, der Bundesfinazminister verdient im Jahr rund 165.000 Euro. Die Einkünfte des US-Präsidenten Georg W. Bush sollen bei 332.500 Euro im Jahr liegen.

Minister und Parlamentarische Staatssekretäre haben nach einer zweijährigen Amtszeit Anspruch auf eine Pension ab dem 60. Lebensjahr. Sie beträgt 15,3 Prozent des Amtsgehalts und des Ortszuschlags.

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhält ein Bundesminister, der eine Legislaturperiode in Amt und würden war, ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von 3556 Euro.

Zum Vergleich: Der sogenannte „Eckrentner“ hat nach 45 Beitragsjahren Anspruch auf eine Bruttorente von 1175,85 Euro. Reformplänein Nordrhein-Westfalen

Aktuell ist es noch so geregelt: Abgeordnete bekommen 4807Euro im Monat. Nach acht Jahren im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben die Abgeordneten Anspruch auf eine Altersversorgung. Sie beträgt 33 Prozent der Grunddiät, das sind 1586 Euro monatlich.
Für jedes weitere Jahr im Landtag in Düsseldorf erhöht sich die Altersversorgung um 3,5 Prozent,nach 20 Jahren Landtagszugehörigkeit ist Schluss. Mit 55 Jahren hätten die Abgeordneten dann einen Anspruch auf monatlich 3605 Euro.I

Für 2005 ist eine Diätenreform im Gespräch. Die Grunddiät von 4807Euro soll auf 9500 Euro erhöht werden, dafür soll die steuerfreie Kostenpauschale für Wahlkreisbetreuung und Bürokosten, Sitzungsvergütung, Fahrtkostenpauschale, Altersversorgung und Krankenversicherung entfallen.

Nach der Reform wären die Abgeordneten für ihre Altersversorgung und Krankenversicherung selber verantwortlich. Was vernünftig ist, denn das sind ja alles schlaue Kerlchen – oder?

 

Diäten der Abgeordneten in Bund und Ländern

Grundentschädigung
- steuerpflichtig -
[Euro]

allgemeine steuerfreie
Aufwandsentschädigung
[Euro]

Bund

7.009,00

3.551,00

Baden-Württemberg

4.666,00

889,00

Bayern

5.861,00

(einschl. Reisekosten) 2.724,00

Berlin ("Teilzeitparlament"):

2.951,00

870,00

Brandenburg

4.399,00

872,00

Bremen ("Teilzeitparlament")

2.485,00

421,00

Hamburg (ab 01.04.05)

2.252,00

420,00

Hessen

6.490,00

517,00

Mecklenburg-Vorpommern

3.909,45

1.103,49

Niedersachsen

5.403,00

1.027,00

Nordrhein – Westfalen

4.807,00

1.206,00

Rheinland - Pfalz

4.980,81

1.124,84

Saarland

4.429,00

1.042,00

Sachsen

4.284,00

1.161,00

Sachsen - Anhalt

3.937,00

997,00

Schleswig-Holstein

3.926,72

(DM in Euro umgerechnet) 818,07

Thüringen

4.318,34

1.049,55

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